Diese Seite ist Bestandteil des Gebrauchtmaschinenangebots. Bitte lesen Sie die unten aufgeführten Lieferbedingungen genau durch, um Missverständnisse zu vermeiden.

 

Bei allen verkauften Maschinen sind die Ausführung, Angaben und der Zustand der Maschinen ohne Gewährleistung oder Garantie. Für Menge, Qualität, Maße, Baujahre und Vollständigkeit der Beschreibungen wird nicht gehaftet. Irrtümer in den Beschreibungen bleiben vorbehalten und sind ohne Einfluss auf einen abgeschlossenen Kauf. Daher sollte der Käufer stets die angebotene Maschine besichtigen.

 

Alle nicht ausdrücklich angebotenen bzw. nicht bestätigten Lieferleistungen in der Rechnung sind kundenseitig zu erbringende Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich als Lieferbestandteil vermerkt sind. Dazu gehören als kundenseitig zu erbringen alle baulichen Maßnahmen, Stahlunterbauten, Fundamente und sonstige Tragkonstruktionen, Podeste, Rutschen, Prallwände, Holzauflagen, Treppen, Laufstege, Wartungsstege, etc. sowie Entsorgungsanlagen, Absaugeinrichtungen, Stromkabel, Dämmmaterial, Steuerkabinen, Staub- und Lärmschutz-Einrichtungen, Werkzeuge, Schärfeinrichtungen, Pneumatikversorgungsanlagen mit Wartungseinheit und Leitungen, Hydrauliköl und sonstige Schmierstoffe wie auch alle Elektroarbeiten.

 

Abgrenzungen, die zur Sicherung der Baustelle während der Installationszeit notwendig sind, gehören nicht zu unseren Leistungen. Sämtliche Abgrenzungen müssen kundenseitig entsprechend den örtlichen Bauvorschriften erstellt werden. Ebenso sind bauseitig alle Leistungen zur Erfüllung der jeweils örtlich gültigen berufsgenossenschaftlichen und CE spezifischen Bestimmungen und Vorschriften zu gewährleisten.

 

Kabel und Kabelführungen von der Hauptverteilung zum Schaltschrank bzw. vom Schaltschrank zu den Motoren, Schaltern und sonstigen Peripheriegeräten sowie Verlegung und Anschluss der Kabel gehören nicht zu unseren Leistungen.

 

Die zur Installation der Maschinen notwendigen Hebewerkzeuge ( Kranen, Stapler, hydr. Stempel usw. ) sind vom Kunden zur Verfügung zu stellen.

 

Demontage, Montage, Verladung und Transport gehen, solange im Angebot nicht ausdrücklich anders vermerkt, zu Lasten des Käufers.

Wünscht der Käufer eine Einführung für eine gekaufte Maschine ist diese zusätzlich für den Käufer kostenpflichtig. Eine gesonderte Rechnung wird nach Einführung an den Käufer gestellt.

 

Die Preise verstehen sich ab dem im Angebot angegebenen Standort. Bankgebühren und Gebühren für Sicherheitsleistungen gehen zu Lasten des Kunden. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Maschinen Eigentum des Verkäufers.

 

Zwischenverkauf ist stets vorbehalten, selbst wenn eine Anzahlung geleistet wurde. Bei Verzug der Abnahme und Abholung der gekauften Maschine vom Kunden steht es uns frei, Standgebühr zu verlangen oder vom Kauf zurückzutreten. Kündigungsgrund oder Stornierung des Kunden durch Lieferverzug aus diversen Gründen ist ausgeschlossen.

 

Änderungen der Vereinbarungen seitens des Käufers nach Abschluss eines Kaufvertrags oder Erhalt einer Rechnung oder Auftrag sind nur schriftlich wirksam im gegenseitigen Einverständnis beider Vertragsparteien. Mündliche Abmachungen sind unwirksam.

 

Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

 

Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden

erst durch schriftliche Bestätigung von Top Baumaschinen GmbH verbindlich.

Vertragsabschlüsse kommen ausdrücklich zu unseren Bedingungen zustande. Anders

lautende Bestimmungen des Käufers werden nur dann rechtswirksam, wenn diese in

schriftlicher Form von uns akzeptiert werden. Weicht unsere Auftragsbestätigung von der

vorliegenden Bestellung ab, so treten automatisch die aufgegebenen Bedingungen in Kraft,

sofern nicht binnen einer Woche schriftlich Widerspruch eingelegt wird. Telefonische

Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben, sind jedoch nur durch

schriftliche Bestätigung bindend. Mit Einsatz von Kunstharz werden wasserführende Risse

verschlossen und Abdichtungsarbeiten ausgeführt. Die Möglichkeit einer Nachbearbeitung

nach ausreichender Wasserbelastung muss gegeben sein.

Die Materialien und Maschinen werden von Top Baumaschinen GmbH verliehen und verkauft und als Dienstleistung angeboten.

 

 

Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und Termine befreit den Käufer, der vom Vertrag

zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung

einer angemessenen Nachfrist zur Einbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die

Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit Top Baumaschinen eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Das

Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Nachfrist bleibt

unberührt.

 

Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen

Höhe. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 14 Tagen nach

Rechnungsdatum so zu erfolgen, dass Top Baumaschinen GmbH der für den Rechnungsausgleich vereinbarte

Betrag spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Zahlungen für Renovierungen

sind ohne Abzug sofort fällig.

 

Mängelrüge, Gewährleistungen, Garantien und Pflichten des Auftraggebers:

Es wird keine Gewähr übernommen für

Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder

unsachgemäße Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den

Besteller oder Dritte, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,

ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter

Baugrund, elektrochemische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers

zurückzuführen sind. Im Fall von Mängeln an den von uns durchgeführten Arbeiten

beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung; im Falle des Fehlschlages

der Nachbesserung beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf angemessene

Minderung der Vergütung. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen schriftlich

durch den Empfänger bei uns anzuzeigen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für

Schäden, die durch Nichtbeachtung unserer Vorschriften entstehen.

 

Haftung:

Wir übernehmen keinerlei Haftung für irgendwelche Gefahr an Gegenständen des

Bestellers, die dessen Eigentum sind oder Dritten gehören und die der Besteller oder ein

von ihm beauftragter Dritter dem Lieferer übergeben hat, außer der Lieferer handelt grob

fahrlässig oder vorsätzlich. Dies gilt auch für die Haftung für Feuer-, Blitz- und

Explosionsgefahr, Diebstahl oder sonstige Fälle des Abhandenkommens. Überlassene

Haus- und Wohnungsschlüssel werden per Einschreiben zurückgesandt oder

übergeben.

 

Die Beziehung zwischen den Vertragspartnern

regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.